Waffenrecht - in Bezug auf Messer
Seit dem 01.04.2008 wurde das Waffengesetz erneut verschärft. Viele Messer wie Faustmesser oder Butterflymesser sind seitdem nicht immer in Deutschland erlaubt. Auch für Einhandmesser (Klappmesser) sowie Springmesser wurde eine Verschärfung durchgeführt. Jedoch sind die Messer nicht verboten, allerdings sind diverse Einschränkungen zu beachten.
Auf der Seite der deutschen Polizeigewerkschaft Lübeck (www.dpolg-bundespolizei.de) wurde eine bildliche Aufstellung zur Verfügung gestellt. Diese können Sie hier downloaden:
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Hatten Sie bereits wegen Ihres Messers Probleme mit dem aktuellen Waffengesetz? Dann kann unter Umständen eine rechtliche Beratung von Nutzen sein.
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